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Was ist eine Green Card ?

Als GreenCard wird in der Umgangssprache eine zeitlich unbeschränkte Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitsbewilligung  für die USA bezeichnet. Entgegen ihrer Bezeichnung ist die „grüne Karte“ allerdings nicht grün, sondern sandfarben und besitzt nur einen leichten grünen Schimmer. Bis 1994 war sie sogar vorübergehend rosa.

Die offizielle Bezeichung der Green-Card lautet: United States Permanent Resident Card. Ein Green-Card-Inhaber wird in der Amtssprache lawful permanent resident (LPR) genannt. Der Aussteller der Karte ist die Behörde United States Citizenship and Immigration Services kurz USCIS genannt.

Die Permanent Resident Card (PRC) ist ein Einwanderungsvisum und berechtigt innerhalb einer angemessenen Frist in die USA einzuwandern. Allerdings kann die GreenCard bei missbräuchlicher Verwendung auch wieder entzogen werden.

Als GreenCard Inhaber haben Sie das Recht in den USA dauerhaft zu Leben, zu Studieren und zu Arbeiten sowie Grundbesitz zu erwerben, öffentliche Schulen und Colleges zu besuchen, eine Feuerwaffe zu besitzen (abhängig von den jeweiligen lokalen Gesetzen) und eine Rentenversicherung sowie unter bestimmten Umständen Medicare und Einkommenszuschüsse (Supplemental Security Income) zu beanspruchen.

Doppelte Staatsbürgerschaft – Deutscher bleiben ?

Sie haben eine Greencard gewonnen und möchten die U.S. Staatsbürgerschaft annehmen und trotzdem ihre deutsche Staatsbürgerschaft beibehalten?

Dafür müssen Sie vor Annahme der U.S. amerikanischen Staatsbürgerschaft eine Beibehaltungsgenehmigung vom deutschen Bundesverwaltungsamt erhalten. Dafür sind die folgenden rechtlichen Grundlagen, Voraussetzungen und Auswirkungen zu beachten.

Grundsätzlich verliert ein Deutscher mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit gemäß §25 Absatz 1 Staatsangehörigkeitsgesetz, automatisch seine deutsche Staatsangehörigkeit. (§§ 17 Nr.2, 25 Abs.1 StAG).

Sprich der deutsche Pass ist automatisch weg und wird bei nächster Gelegenheit, z.B. bei einer Passverlängerung beim deutschen Konsulat eingezogen.  Die wenigsten Wissen jedoch das nach § 25 Absatz 2 Staatsangehörigkeitsgesetz ein Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft vor Annahme der ausländischen Staatsangehörigkeit möglich ist und vielfach genehmigt wird.

Die behördliche Entscheidung über Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit ist generell eine Ermessensentscheidung.  Positiv für die Entscheidung der doppelten Staatsbürgerschaft werden folgende Punkte gewertet:

• bestehen noch Beziehungen zu nahen Verwandten in Deutschland die auch unterhalten werden,

• ist Eigentum an Immobilien oder Grundstücken sowie Firmenbeteiligungen in Deutschland vorhanden,

• wird noch eine Wohnung zur Eigennutzung unterhalten,

• bezieht oder erwartet der Antragsteller in Deutschland Renten- oder Versicherungsleistungen oder ob bei Angehörigen international Tätiger, auch ausländischer Unternehmen, Institutionen oder anderen Personen, die aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen ihren gewöhnlichen Aufenthalt vorübergehend ins Ausland verlegt haben, die Tätigkeit im Ausland im deutschen Interesse liegt.

Um eine einheitliche Entscheidungspraxis herbeizuführen, ist abweichend von der bisherigen Regelung das Bundesverwaltungsamt in Köln als zentrale Stelle zuständig.
Da es eine reine Ermessensentscheidung ist können Sie bei Ablehung einen Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich dabei am besten von einem Fachanwalt vertreten da so die Wahrscheinlichkeit ihren Widerspruch genehmigt zu bekommen am höchsten ist.