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Doppelte Staatsbürgerschaft – Deutscher bleiben ?

Sie haben eine Greencard gewonnen und möchten die U.S. Staatsbürgerschaft annehmen und trotzdem ihre deutsche Staatsbürgerschaft beibehalten?

Dafür müssen Sie vor Annahme der U.S. amerikanischen Staatsbürgerschaft eine Beibehaltungsgenehmigung vom deutschen Bundesverwaltungsamt erhalten. Dafür sind die folgenden rechtlichen Grundlagen, Voraussetzungen und Auswirkungen zu beachten.

Grundsätzlich verliert ein Deutscher mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit gemäß §25 Absatz 1 Staatsangehörigkeitsgesetz, automatisch seine deutsche Staatsangehörigkeit. (§§ 17 Nr.2, 25 Abs.1 StAG).

Sprich der deutsche Pass ist automatisch weg und wird bei nächster Gelegenheit, z.B. bei einer Passverlängerung beim deutschen Konsulat eingezogen.  Die wenigsten Wissen jedoch das nach § 25 Absatz 2 Staatsangehörigkeitsgesetz ein Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft vor Annahme der ausländischen Staatsangehörigkeit möglich ist und vielfach genehmigt wird.

Die behördliche Entscheidung über Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit ist generell eine Ermessensentscheidung.  Positiv für die Entscheidung der doppelten Staatsbürgerschaft werden folgende Punkte gewertet:

• bestehen noch Beziehungen zu nahen Verwandten in Deutschland die auch unterhalten werden,

• ist Eigentum an Immobilien oder Grundstücken sowie Firmenbeteiligungen in Deutschland vorhanden,

• wird noch eine Wohnung zur Eigennutzung unterhalten,

• bezieht oder erwartet der Antragsteller in Deutschland Renten- oder Versicherungsleistungen oder ob bei Angehörigen international Tätiger, auch ausländischer Unternehmen, Institutionen oder anderen Personen, die aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen ihren gewöhnlichen Aufenthalt vorübergehend ins Ausland verlegt haben, die Tätigkeit im Ausland im deutschen Interesse liegt.

Um eine einheitliche Entscheidungspraxis herbeizuführen, ist abweichend von der bisherigen Regelung das Bundesverwaltungsamt in Köln als zentrale Stelle zuständig.
Da es eine reine Ermessensentscheidung ist können Sie bei Ablehung einen Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich dabei am besten von einem Fachanwalt vertreten da so die Wahrscheinlichkeit ihren Widerspruch genehmigt zu bekommen am höchsten ist.