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Wer kann an einer GreenCard Verlosung teilnehmen ?

Generell kann fast Jeder an einer GreenCard Lotterie teilnehmen, der eine der folgenden Teilnahmebedingungen erfüllt:

  • mindestens einen Realschulabschluss in Deutschland abgeschlossen hat oder
  • eine 12 Jahre Schulausbildung hat oder
  • ein amerikanisches High School Diplom besitzt oder
  • 2 Jahre Berufserfahrung (innerhalb der letzten 5 Jahre) in einem Beruf, für den man eine mindestens zweijährige Ausbildung oder Einarbeitungszeit benötigt, nachweisen kann.

Diese Mindestanforderungen müssen erst im Falle der Gewinnbenachrichtigung einer GreenCard nachgewiesen werden, jedoch noch nicht bei der Antragstellung.

Leider wurden seitens der US-Regierung Personen aus Ländern mit einer besonders hohen Einwanderungsrate vom Gewinn einer Green Card ausgeschlossen. Eine Übersichtskarte der von der GreenCard Lotterie ausgeschlossenen Ländern und eine Namensaufstellung finden Sie weiter unten.

Ihre Nationalität spielt jedoch beim Beantragen einer USA Greencard keine Rolle, den es zählt nur Ihr Geburtsland in den heutigen politischen Grenzen.

Ausnahmeregelung:
Es können auch Personen, die in den unten genannten Ausschlussländer geboren sind, an der Green Card Lotterie teilnehmen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Ehepartner ist in einem der DV zugelassenen Länder geboren.
  • Beide Eltern sind nicht in einem der Ausschlussländer geboren und waren zur Geburt des Teilnehmers z.B. für einen Arbeitseinsatz vor Ort.

Ausschlussländer:

  • Bangladesh
  • Brasilien
  • China
  • Domenikanische Republik
  • Ecuador
  • El Salvador
  • Guatemala
  • Grossbritanien (ausgenommen Nordirland)
  • Haiti
  • Indien
  • Jamaika
  • Kanada
  • Kolumbien
  • Mexiko
  • Pakistan
  • Peru
  • Philippinen
  • Südkorea
  • Vietnam


Arbeitsplätze und Verdienstmöglichkeiten in den USA

Anhand dem Bruttoinlandsprodukt * kurz BIP genannt, kann man Rückschlüsse auf die Arbeitsmarktsituation in einem Land schliessen. Wenn dem Konsument mehr Geld zur Verfügung steht werden mehr Güter gekauft und es werden in weiterer Folge mehr Arbeitskräfte zur Produktion von Gütern benötigt. Im Weltweiten vergleich des BIP führt die USA die Rangliste mit Abstand seit Jahren unaufholbar an.

Das Pro-Kopf-Einkommen (income per Head) der USA lag 2008 bei 46970.- US-Dollar. An dem Pro-Kopf-Einkommen kann ebenso die durchschnittliche Wohlstandsentwicklung eines Landes unter Berücksichtigung weiterer Faktoren abgelesen werden.

Rangliste der reichsten Länder 2007 Anhand des Bruttoinlandsprodukt  in Milliarden US-Dollar:

1.    USA 13.816
2.    Japan 4.395
3.    Deutschland 3.302
4.    China 3.287
5.    Grossbritanien 2.738
6.    Frankreich 2.567
7.    Italien 2.093
8.    Spanien 1,430
9.    Kanada 1.420
10.  Brasilien 1.347
22.  Schweiz  413
27.  Österreich  321
37.  Portugal  219
44.  Rumänien  166

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Rangliste der reichsten Länder 2008 Anhand des Pro-Kopf-Einkommens in US-Dollar:

1.    Platz: Luxemburg 64320.-
2.    Platz Norwegen 58500.-
3.    Platz Kuwait 52610.-
4.    Platz Brunei 50200:-
5.    Platz Singapur 47940.-
6.    Platz USA 46970.-
7.    Platz Schweiz 46460.-
8.    Platz Niederlande 41670.-
9.    Platz Schweden 38180.-
10. Platz Österreich 37680.-

* Quelle: United Nations Conference on Trade and Development 2008

Was kostet eine Greencard ?

Die Einwanderung in die USA ist mit einigen überschaubaren Kosten verbunden.

  1. Die Teilnahmegebühren für die Greencard Lotterie bei uns Betragen einmalig 39,90 .- Euro.
  2. Beim Gewinn einer Greencard fallen grundsätzlich noch die Kosten in Höhe von 400US$ pro Person für die Bearbeitung eines Einwanderungsvisum an. Diese sind beim Visumgespräch im amerikanischem Konsulat zu entrichten.
    Das Konsulat in Frankfurt angesiedelt und akzeptiert sowohl Euro und US$ als auch folgende Kreditkarten – Visa, MasterCard, Diners Club oder American Express.
  3. Ausserdem fallen noch zusätzliche Kosten für die ärztliche Untersuchung an, die Sie bei einem der vom Konsulat anerkannten Ärzte machen lassen müssen an. Diese Kosten können können Sie telefonisch bei einem der zugelassenen Ärzten in Erfahrung bringen.
  4. Haben Sie keinen Sponsor der für Sie bürgt, erwartet die amerikanische Einwanderungsbehörde das Sie über ausreichend finanzielle Mittel für die erste Zeit verfügen um sicher zu stellen das Sie dem Staat nicht zur Last fallen werden. Diese sind unbedingt beim Gesprächstermin im Konsulat nachzuweisen. Eine Bürgschaft der Eltern, ein Grundstück in Deutschland usw. sollten hierfür ausreichend sein.

Doppelte Staatsbürgerschaft – Deutscher bleiben ?

Sie haben eine Greencard gewonnen und möchten die U.S. Staatsbürgerschaft annehmen und trotzdem ihre deutsche Staatsbürgerschaft beibehalten?

Dafür müssen Sie vor Annahme der U.S. amerikanischen Staatsbürgerschaft eine Beibehaltungsgenehmigung vom deutschen Bundesverwaltungsamt erhalten. Dafür sind die folgenden rechtlichen Grundlagen, Voraussetzungen und Auswirkungen zu beachten.

Grundsätzlich verliert ein Deutscher mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit gemäß §25 Absatz 1 Staatsangehörigkeitsgesetz, automatisch seine deutsche Staatsangehörigkeit. (§§ 17 Nr.2, 25 Abs.1 StAG).

Sprich der deutsche Pass ist automatisch weg und wird bei nächster Gelegenheit, z.B. bei einer Passverlängerung beim deutschen Konsulat eingezogen.  Die wenigsten Wissen jedoch das nach § 25 Absatz 2 Staatsangehörigkeitsgesetz ein Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft vor Annahme der ausländischen Staatsangehörigkeit möglich ist und vielfach genehmigt wird.

Die behördliche Entscheidung über Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit ist generell eine Ermessensentscheidung.  Positiv für die Entscheidung der doppelten Staatsbürgerschaft werden folgende Punkte gewertet:

• bestehen noch Beziehungen zu nahen Verwandten in Deutschland die auch unterhalten werden,

• ist Eigentum an Immobilien oder Grundstücken sowie Firmenbeteiligungen in Deutschland vorhanden,

• wird noch eine Wohnung zur Eigennutzung unterhalten,

• bezieht oder erwartet der Antragsteller in Deutschland Renten- oder Versicherungsleistungen oder ob bei Angehörigen international Tätiger, auch ausländischer Unternehmen, Institutionen oder anderen Personen, die aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen ihren gewöhnlichen Aufenthalt vorübergehend ins Ausland verlegt haben, die Tätigkeit im Ausland im deutschen Interesse liegt.

Um eine einheitliche Entscheidungspraxis herbeizuführen, ist abweichend von der bisherigen Regelung das Bundesverwaltungsamt in Köln als zentrale Stelle zuständig.
Da es eine reine Ermessensentscheidung ist können Sie bei Ablehung einen Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich dabei am besten von einem Fachanwalt vertreten da so die Wahrscheinlichkeit ihren Widerspruch genehmigt zu bekommen am höchsten ist.