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Arbeitsplätze und Verdienstmöglichkeiten in den USA

Anhand dem Bruttoinlandsprodukt * kurz BIP genannt, kann man Rückschlüsse auf die Arbeitsmarktsituation in einem Land schliessen. Wenn dem Konsument mehr Geld zur Verfügung steht werden mehr Güter gekauft und es werden in weiterer Folge mehr Arbeitskräfte zur Produktion von Gütern benötigt. Im Weltweiten vergleich des BIP führt die USA die Rangliste mit Abstand seit Jahren unaufholbar an.

Das Pro-Kopf-Einkommen (income per Head) der USA lag 2008 bei 46970.- US-Dollar. An dem Pro-Kopf-Einkommen kann ebenso die durchschnittliche Wohlstandsentwicklung eines Landes unter Berücksichtigung weiterer Faktoren abgelesen werden.

Rangliste der reichsten Länder 2007 Anhand des Bruttoinlandsprodukt  in Milliarden US-Dollar:

1.    USA 13.816
2.    Japan 4.395
3.    Deutschland 3.302
4.    China 3.287
5.    Grossbritanien 2.738
6.    Frankreich 2.567
7.    Italien 2.093
8.    Spanien 1,430
9.    Kanada 1.420
10.  Brasilien 1.347
22.  Schweiz  413
27.  Österreich  321
37.  Portugal  219
44.  Rumänien  166

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Rangliste der reichsten Länder 2008 Anhand des Pro-Kopf-Einkommens in US-Dollar:

1.    Platz: Luxemburg 64320.-
2.    Platz Norwegen 58500.-
3.    Platz Kuwait 52610.-
4.    Platz Brunei 50200:-
5.    Platz Singapur 47940.-
6.    Platz USA 46970.-
7.    Platz Schweiz 46460.-
8.    Platz Niederlande 41670.-
9.    Platz Schweden 38180.-
10. Platz Österreich 37680.-

* Quelle: United Nations Conference on Trade and Development 2008

Falsche Facebook Freunde können die Green Card kosten !

Haben Sie eine Greencard beantragt – oder wollen Sie bald eine Greencard beantragen ? Dann sollten Sie unbedingt darauf achten wie und mit wem Sie in ihrem Solzialen-Internet-Umfeld kommunizieren. Die Amerikanische Regierung plant in Verbindung mit dem Heimatschutz in Zukunft auch die Recherche auf soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter, Skype usw. auszuweiten um den zukünftigen Green Card Inhaber besser zu durchleuchten. Deshalb sollten Sie stets darauf achten das Sie keine falschen Freunde haben.


Quelle: Chip.de

Doppelte Staatsbürgerschaft – Deutscher bleiben ?

Sie haben eine Greencard gewonnen und möchten die U.S. Staatsbürgerschaft annehmen und trotzdem ihre deutsche Staatsbürgerschaft beibehalten?

Dafür müssen Sie vor Annahme der U.S. amerikanischen Staatsbürgerschaft eine Beibehaltungsgenehmigung vom deutschen Bundesverwaltungsamt erhalten. Dafür sind die folgenden rechtlichen Grundlagen, Voraussetzungen und Auswirkungen zu beachten.

Grundsätzlich verliert ein Deutscher mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit gemäß §25 Absatz 1 Staatsangehörigkeitsgesetz, automatisch seine deutsche Staatsangehörigkeit. (§§ 17 Nr.2, 25 Abs.1 StAG).

Sprich der deutsche Pass ist automatisch weg und wird bei nächster Gelegenheit, z.B. bei einer Passverlängerung beim deutschen Konsulat eingezogen.  Die wenigsten Wissen jedoch das nach § 25 Absatz 2 Staatsangehörigkeitsgesetz ein Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft vor Annahme der ausländischen Staatsangehörigkeit möglich ist und vielfach genehmigt wird.

Die behördliche Entscheidung über Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit ist generell eine Ermessensentscheidung.  Positiv für die Entscheidung der doppelten Staatsbürgerschaft werden folgende Punkte gewertet:

• bestehen noch Beziehungen zu nahen Verwandten in Deutschland die auch unterhalten werden,

• ist Eigentum an Immobilien oder Grundstücken sowie Firmenbeteiligungen in Deutschland vorhanden,

• wird noch eine Wohnung zur Eigennutzung unterhalten,

• bezieht oder erwartet der Antragsteller in Deutschland Renten- oder Versicherungsleistungen oder ob bei Angehörigen international Tätiger, auch ausländischer Unternehmen, Institutionen oder anderen Personen, die aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen ihren gewöhnlichen Aufenthalt vorübergehend ins Ausland verlegt haben, die Tätigkeit im Ausland im deutschen Interesse liegt.

Um eine einheitliche Entscheidungspraxis herbeizuführen, ist abweichend von der bisherigen Regelung das Bundesverwaltungsamt in Köln als zentrale Stelle zuständig.
Da es eine reine Ermessensentscheidung ist können Sie bei Ablehung einen Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich dabei am besten von einem Fachanwalt vertreten da so die Wahrscheinlichkeit ihren Widerspruch genehmigt zu bekommen am höchsten ist.