Archiv der Kategorie: Wissenswerter über die USA

Wissenswertes über die Vereinigten Staaten von Amerika

Arbeitsplätze und Verdienstmöglichkeiten in den USA

Anhand dem Bruttoinlandsprodukt * kurz BIP genannt, kann man Rückschlüsse auf die Arbeitsmarktsituation in einem Land schliessen. Wenn dem Konsument mehr Geld zur Verfügung steht werden mehr Güter gekauft und es werden in weiterer Folge mehr Arbeitskräfte zur Produktion von Gütern benötigt. Im Weltweiten vergleich des BIP führt die USA die Rangliste mit Abstand seit Jahren unaufholbar an.

Das Pro-Kopf-Einkommen (income per Head) der USA lag 2008 bei 46970.- US-Dollar. An dem Pro-Kopf-Einkommen kann ebenso die durchschnittliche Wohlstandsentwicklung eines Landes unter Berücksichtigung weiterer Faktoren abgelesen werden.

Rangliste der reichsten Länder 2007 Anhand des Bruttoinlandsprodukt  in Milliarden US-Dollar:

1.    USA 13.816
2.    Japan 4.395
3.    Deutschland 3.302
4.    China 3.287
5.    Grossbritanien 2.738
6.    Frankreich 2.567
7.    Italien 2.093
8.    Spanien 1,430
9.    Kanada 1.420
10.  Brasilien 1.347
22.  Schweiz  413
27.  Österreich  321
37.  Portugal  219
44.  Rumänien  166

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Rangliste der reichsten Länder 2008 Anhand des Pro-Kopf-Einkommens in US-Dollar:

1.    Platz: Luxemburg 64320.-
2.    Platz Norwegen 58500.-
3.    Platz Kuwait 52610.-
4.    Platz Brunei 50200:-
5.    Platz Singapur 47940.-
6.    Platz USA 46970.-
7.    Platz Schweiz 46460.-
8.    Platz Niederlande 41670.-
9.    Platz Schweden 38180.-
10. Platz Österreich 37680.-

* Quelle: United Nations Conference on Trade and Development 2008

Doppelte Staatsbürgerschaft – Deutscher bleiben ?

Sie haben eine Greencard gewonnen und möchten die U.S. Staatsbürgerschaft annehmen und trotzdem ihre deutsche Staatsbürgerschaft beibehalten?

Dafür müssen Sie vor Annahme der U.S. amerikanischen Staatsbürgerschaft eine Beibehaltungsgenehmigung vom deutschen Bundesverwaltungsamt erhalten. Dafür sind die folgenden rechtlichen Grundlagen, Voraussetzungen und Auswirkungen zu beachten.

Grundsätzlich verliert ein Deutscher mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit gemäß §25 Absatz 1 Staatsangehörigkeitsgesetz, automatisch seine deutsche Staatsangehörigkeit. (§§ 17 Nr.2, 25 Abs.1 StAG).

Sprich der deutsche Pass ist automatisch weg und wird bei nächster Gelegenheit, z.B. bei einer Passverlängerung beim deutschen Konsulat eingezogen.  Die wenigsten Wissen jedoch das nach § 25 Absatz 2 Staatsangehörigkeitsgesetz ein Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft vor Annahme der ausländischen Staatsangehörigkeit möglich ist und vielfach genehmigt wird.

Die behördliche Entscheidung über Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit ist generell eine Ermessensentscheidung.  Positiv für die Entscheidung der doppelten Staatsbürgerschaft werden folgende Punkte gewertet:

• bestehen noch Beziehungen zu nahen Verwandten in Deutschland die auch unterhalten werden,

• ist Eigentum an Immobilien oder Grundstücken sowie Firmenbeteiligungen in Deutschland vorhanden,

• wird noch eine Wohnung zur Eigennutzung unterhalten,

• bezieht oder erwartet der Antragsteller in Deutschland Renten- oder Versicherungsleistungen oder ob bei Angehörigen international Tätiger, auch ausländischer Unternehmen, Institutionen oder anderen Personen, die aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen ihren gewöhnlichen Aufenthalt vorübergehend ins Ausland verlegt haben, die Tätigkeit im Ausland im deutschen Interesse liegt.

Um eine einheitliche Entscheidungspraxis herbeizuführen, ist abweichend von der bisherigen Regelung das Bundesverwaltungsamt in Köln als zentrale Stelle zuständig.
Da es eine reine Ermessensentscheidung ist können Sie bei Ablehung einen Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich dabei am besten von einem Fachanwalt vertreten da so die Wahrscheinlichkeit ihren Widerspruch genehmigt zu bekommen am höchsten ist.

Wissenswertes über die Vereinigten Staaten von Amerika

Hier finden sie einige Grundlegende Infos rund um die USA.

 

  • 1492 dachte der Italiener Christoph Kolumbus er hätte Indien entdeckt. Statt dessen hatter er die „neue Welt“ Amerika entdeck.
  • 1607 wurde in Jamestown die erste englische Siedlung in Amerika gegründet.
  • 1776 gab es 13 britische Kolonien – Connecticut; Delaware, Georgia, Maryland, Massachusetts, New Hampshire, New Jersey, New York, North Carolina, Pennsylvania, Rhode Island, South Carolina und Virginia. Diese Kolonien schlossen sich zusammen und gründeten die Vereinigten Staaten.
  • 1776 (4.Juli) verkündigten die 13 britischen Kolonien in der Unabhängigkeitserklärung die Abspaltung von Grossbritannien. Diese Kolonien wurden die ersten 13 Staaten und die Vereinigten Staaten von Amerika waren „geboren“.
  • 1789 wurde George Washington als erster Präsident der vereinigten Staaten vereidigt.
  • 1861 begann der amerikanische Bürgerkrieg der Nordstaaten gegen die Südstaaten um die Sklaverei abzuschaffen. Er endete 1865. Die Sklaverei wurde 1863 mit Abraham Lincoln’s Emancipation Proclamation abgeschafft.
  • Die amerikanische Flagge hat 50 Sterne – für jeden der folgenden Staaten eine: Alabama, Alaska, Arizona, Arkansas, Kalifornien, Colorado, Connecticut, Delaware, Florida, Georgia, Hawai, Idaho, Illinois, Indiana, Iowa, Kansas, Kentucky, Louisiana, Maine, Maryland, Massachusetts, Michigan, Minnesota, Mississippi Missouri, Montana, Nebraska, Nevasa, New Hampshire, New Jersy, New Mexico, New York, North Carolina, North Dakota, Ohio, Oklahoma, Oregon, Pennsylvania, Rhode Island, South Carolina, South Dakota, Teneessee, Texas, Utah, Vermont, Virginia, Washington, West Virginia, Wisconsin, Wyoming sowie 7 rote und 6 weisse Streifen, welchedie die ersten 13 Staaten symbolisieren. Die Farbe rot soll für Mut, Weiss für Wahrheit und Blau für Gerechtigkeit.
  • Die amerikanische Nationalhymne heisst: The Star-Spangled Banner.
  • Die US Regierung ist in 3 Zweige unterteilt: Legislative, Exicutive und Judikative.

Deutsche Botschaft und Generalkonsulate in den USA

Neben der Botschaft in Washington, DC, unterhält die Bundesrepublik Deutschland acht Generalkonsulate in den USA: in Atlanta, Boston, Chicago, Houston, Los Angeles, Miami, New York und San Francisco. Jedes Generalkonsulat hat einen festgelegten geographischen Konsularbezirk welcher zwingend einzuhalten ist !

Washington, DC – Botschaft, Rechtsabteilung, Konsularabteilung
Amttsbezirk: Vereinigte Staaten von Amerika. Konsularischer Amtsbezirk: District of Columbia, Staaten Delaware, Maryland, Virginia, West Virginia.

2300 M Street NW
Washington, DC 20037

Tel.: (+1) 202-298-4000

 

Generalkonsulat Atlanta:
Alabama, Georgia, Mississippi, North Carolina, South Carolina, Tennessee.

285 Peachtree Center Avenue N.E.
Marquis Two Tower, Suite 901
Atlanta, GA 30303-1221

Tel.: (+1) 404-659-4760
Fax: (+1) 404-659-1280

 

Generalkonsulat Boston:
Connecticut (außer Fairfield County), Maine, Massachusetts, New Hampshire, Rhode Island, Vermont.

3 Copley Place, Suite 500
Boston, MA 02116

Tel.: (+1) 617-369-4900

 

Generalskonsulat Chicago
Illinois, Indiana, Iowa, Kansas, Kentucky, Michigan, Minnesota, Missouri, Nebraska, North Dakota, Ohio, South Dakota, Wisconsin.

676 N. Michigan Avenue, Suite 3200
Chicago, IL 60611

Tel.: (+1) 312-202-0480
Fax: (+1) 312-202-0466

 

Generalkonsulat Houston
Louisiana, New Mexico, Oklahoma, Texas

1330 Post Oak Blvd. Suite 1850
Houston, TX 77056

Tel.: (+1) 713-627-7770
Fax: (+1) 713-627-0506

 

Generalkonsulat Los Angeles
Imperial, Kern, Los Angeles, Orange, Riverside, San Bernardino, San Diego, San Luis Obispo, Santa Barbara und Ventura des Staates California sowie die Staaten Arizona, Colorado, Nevada, Utah.

6222 Wilshire Blvd., Suite 500
Los Angeles, CA 90048-5193

Tel.:  (+1) 323-930-2703
Fax:  (+1) 323-930-2805

 

Generalkonsulat Miami
Florida, Puerto Rico und die Amerikanischen Jungferninseln.

100 N. Biscayne Blvd., Suite 2200
Miami, Florida, 33132

Tel.: (+1) 305-358-0290
Fax: (+1) 305-358-0307

 

Generalkonsulat New York
New York, New Jersey, Pennsylvania sowie das Fairfield County des Staates Connecticut und Bermuda (britisches Überseegebiet).

871 United Nations Plaza
(1st Avenue zwischen 48th und 49th Streets)
New York, NY 10017

Tel.: (+1) 212-610-9700
Fax: (+1) 212-940-0402

 

Generalkonsulat San Fransisco
California (mit Ausnahme der Counties Imperial, Kern, Los Angeles, Orange, Riverside, San Bernardino, San Diego, San Luis Obispo, Santa Barbara und Ventura), Hawaii, Idaho, Montana, Oregon, Washington, Wyoming sowie die amerikanischen Außengebiete Baker-, Howland-, Jarvis-, Johnstoninsel, Midway und Palmyrainsel.

1960  Jackson Street
San Francisco, CA 94109

Tel.: (+1) 415-775-1061
Fax: (+1) 415-775-0187